IfS-Logo
Diese Logo wird vom IfS - Institut für Sachverständigenwesen (http://www.ifsforum.de/) als Lizenzgeber den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Verfügung gestellt.
Das Logo ist ein "Gütesiegel" für bestellte Sachverständige aller Fachgebiete.
Wer kann die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter" Sachverständiger führen?
"Sachverständiger" kann sich jeder nennen. Diese Bezeichnung ist und kann nicht geschützt werden. Den Unterschied macht die Bezeichnung "öffentlich bestellt und vereidigt" aus. Nur qualifizierte Personen, die durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt werden, können diesen Titel verwenden. "Zertifizierte" oder "anerkannte" Sachverständige können mit den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nicht gleichgesetzt werden.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ö. b. u. v. SV) hat durch Prüfungen etc. seine "besondere" Sachkunde auf dem jeweiligen Fachgebiet bei der entsprechenden Bestellungskörperschaft nachwiesen. "Private" Sachverständigenvereinigungen können diese Bestellung nicht aussprechen.
Sachverständige bestellen, können i. d. R. die folgenden Körperschaften:
| - Industrie- und Handelskammern (IHK) |
| - Handwerkskammern |
| - Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern |
| Wie erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen? |
| - Erkennung anhand der geführten Bezeichnung |
| - Am Rundstempel |
| - Am Sachverständigenausweis |
| Wodurch zeichnet sich der ö. b. u. v. Sachverständige aus? |
| - Er besitzt die besondere Sachkunde auf seinem Bestallungsgebiet |
| - Er urteilt objektiv und vertrauenswürdig |
| - Er unterliegt der Schweigepflicht |
| - Er hat die Pflicht zur Gutachtenerstattung |